„One-Stop-Shop-Prinzip“ für Planbarkeit und Geschwindigkeit beim Glasfaserausbau

  • BREKO appelliert an Bundesrat, „One-Stop-Shop-Prinzip“ zu unterstützen
  • Regelung bietet großes Potential für Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
  • BREKO mit Vorschlag für Umsetzung und Finanzierung

Der Zeitplan für die Verabschiedung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG), kurz TKG-Novelle, ist ambitioniert. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat sollen vor der Sommerpause abgeschlossen sein. Der Bundesrat nimmt in seiner morgigen Sitzung Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Über einhundert Änderungsanträge und Prüfbitten stehen dabei zur Diskussion. Darunter auch die Streichung einer wichtigen Regelung für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Glasfaserausbau.

Die Beschleunigung und Berechenbarkeit der Dauer von Genehmigungsverfahren sind ein wichtiger Faktor für einen zügigen Ausbau von Glasfasernetzen. Je nach Art des Ausbauprojektes sind vielfältige Genehmigungen aus unterschiedlichen Sektoren, wie Naturschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz sowie verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Das im Gesetzentwurf vorgesehene sogenannte „One-Stop-Shop-Prinzip“ sieht die Einrichtung einer koordinierenden Stelle auf kommunaler Ebene vor, die dafür Sorge trägt, dass die behördlichen Genehmigungen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten erteilt werden. Der BREKO appelliert deshalb an die Mitglieder des Bundesrats, die geplante Regelung im Gesetzentwurf zu unterstützen.

„Die oft monatelangen Genehmigungsverfahren gehören derzeit zu den größten Hürden beim Glasfaserausbau. Das „One-Stop-Shop-Prinzip“ ist ein wichtiger Hebel, um die bestehenden Hemmnisse abzubauen. Die zentrale Stelle hilft dabei, die Verfahren zu vereinfachen und eine fristgemäße Bearbeitung der Anträge sicherzustellen. Damit schaffen wir auch eine verlässliche Planungsgrundlage für die Telekommunikations- und Tiefbauunternehmen“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Die Idee der Koordinierung von Genehmigungen ist nicht neu. Vergleichbar ist zum Beispiel die Schaffung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ in der EU-Dienstleistungsrichtlinie und die im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehenen Konzentrationswirkung der Genehmigungen. Sie wurden auf Landes- sowie auf Kommunalebene umgesetzt. Da die für den Glasfaserausbau relevanten Genehmigungsbehörden mehrheitlich auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte angesiedelt sind, spricht such der BREKO dafür aus, dass die koordinierenden Stellen aufgrund der Sachnähe dort eingerichtet werden.

Bund soll Länder bei der Finanzierung unterstützen

Zudem schlägt der BREKO ein Konzept für eine gerechte Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung vor. Die Schaffung dieser Strukturen auf Ebene der Kreise bzw. Städte ist der richtige Schritt, bedeutet aber auch finanzielle Belastungen für die Bundesländer. Mit der Herausforderung, das dafür notwendige Personal und die technischen Ressourcen bereitzustellen, dürfen die Länder nicht allein gelassen werden. Es ist erforderlich, dass sich der Bund angemessen an den Kosten für die Einrichtung der koordinierenden Stellen beteiligt. Dies ermöglicht eine Regelung im Grundgesetz. Art. 104 GG erlaubt eine Finanzhilfe für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden solange ein bundesrechtlicher Anknüpfungspunkt besteht und die Finanzhilfe der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums dient.

Der Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze ist essenziell für das wirtschaftliche Wachstum in der modernen Dienstleistungs- und Industriegesellschaft. Die erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie die Berechenbarkeit von deren Dauer für die Unternehmen kann zweifellos als wesentlicher Beitrag zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums angesehen werden. Aufgrund des Sachzusammenhangs ist es naheliegend, dass die Kofinanzierung aus Mitteln des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ erfolgt.

„Mit dem Vorschlag des BREKO rückt der Bürokratieabbau beim Glasfaserausbau in greifbare Nähe. Je schneller wir bei den Genehmigungsverfahren werden, desto eher steigt die Glasfaserquote. Die Chance, solche strukturellen Veränderungen einzuleiten, müssen wir jetzt im Rahmen der TKG-Novelle ergreifen. Eine solche Möglichkeit kommt nicht so bald wieder“ betont Stephan Albers die Dringlichkeit der Verankerung des „One-Stop-Shop-Prinzips“ im Telekommunikationsgesetz.

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 370 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 75 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 215 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2019 2,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Menuhinstr. 6
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2499970
Telefax: +49 (228) 2499972
http://www.brekoverband.de

Ansprechpartner:
Annika Sasse-Röth
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 58580-411
Fax: +49 (176) 30020906
E-Mail: sasse@brekoverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel