Bundesverfassungsgerichturteil: Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

Die CGM, die selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, bedauert es sehr, dass der 2. Senat das Tarifeinheitsgesetz nicht gänzlich für verfassungswidrig erklärt hat.

Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM: „Die Karlsruher Entscheidung können wir nicht nachvollziehen. Das Minderheitsvotum der Verfassungsrichter Paulus und Baer belegt sehr deutlich die Schwächen der Entscheidung, dass Minderheitengewerkschaften durch das Tarifeinheitsgesetz eben doch über Gebühr in ihrer grundgesetzlich gewährleisteten Betätigungsfreiheit eingegrenzt werden. Die Karlsruher Entscheidung verkennt insoweit die betrieblichen Realitäten. Positiv bewerten wir die Notwendigkeit gesetzgeberischer Nachbesserungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Belangen der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge.“

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