Neuauflage: „Handbuch Schiedsgerichtsbarkeit“

Das „Handbuch Schiedsgerichtsbarkeit Deutschland – Österreich – Schweiz“ ist in zweiter, überarbeiteter Auflage erschienen. Das Standardwerk behandelt alle Stadien des Schiedsverfahrens – von der Bestellung der Schiedsrichter bis zur Anfechtung des Schiedsspruches und dessen Vollstreckung – unter Berücksichtigung der neuesten rechtlichen Entwicklungen. „Es dient Streitparteien und anderen Beteiligten in Schiedsverfahren im gesamten deutschsprachigen Raum und darüber hinaus als konzise Informationsquelle. Das Handbuch umfasst Rechtsordnungen von drei Schiedsstandorten deutscher Sprache – dieses Konzept ist bislang einmalig“, sagt Erik Schäfer, Partner von Cohausz & Florack. Er ist einer der Autoren und verantwortet das Kapitel zu alternativen Streiterledigungsverfahren.

Die einzelnen Beiträge der Neuauflage stammen von Experten aus fast dem gesamten deutschsprachigen Raum. Die Kapitel decken Schiedsverfahren mit ihren Bezügen zum lokalen Schiedsrecht umfassend ab. Sie wurden teils neu strukturiert und sämtlich inhaltlich aktualisiert. Dabei werden die Rechtssysteme der drei Länder jeweils gleichermaßen erörtert. Neben der institutionellen Schiedsgerichtsordnung der VIAC (Internationales Schiedsgerichtszentrums der Wirtschaftskammer Österreich) berücksichtigt das Handbuch die Schiedsregeln der ICC, der DIS und der SCAI.

Handbuch Schiedsgerichtsbarkeit Deutschland – Österreich – Schweiz
Torggler, Hellwig / Mohs, Florian / Schäfer, Friederike / Wong, Venus Valentina (Hrsg.)
Wien: Verlag Österreich
2. Auflage
689 Seiten, gebunden
ISBN 978-3-7046-7403-6
Erscheinungsdatum: 24.2.2017
€ 179,–

Über COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten – von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.

www.cohausz-florack.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
Bleichstr. 14
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 90490-0
Telefax: +49 (211) 90490-49
http://www.cohausz-florack.de

Ansprechpartner:
Christiane Hering
Marketingreferentin / Marketing Manager
Telefon: +49 (211) 90490-266
Fax: +49 (211) 90490-49
E-Mail: presse@cohausz-florack.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.