Nicht enthalten sind in diesem Ergebnis die Beträge, die Sonderprüfer bei allgemeinen Betriebsprüfungen oder bei Prüfungen der Steuerfahndung beisteuern.
Welche Betriebe die Außenprüfung der Länder tatsächlich erreicht
Die allgemeine Betriebsprüfung arbeitet mit einer deutlich geringeren Reichweite. Laut dem Monatsbericht des BMF vom 20. November 2025 waren im Jahr 2024 bundesweit 8.832.707 Betriebe in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst, von denen 140.764 geprüft wurden. Das entspricht einer durchschnittlichen Prüfungsquote von 1,6 Prozent. Bei Großbetrieben lag sie bei 29,6 Prozent, bei Kleinbetrieben bei 2,7 Prozent und bei Kleinstbetrieben bei 0,7 Prozent. Das festgestellte Mehrergebnis betrug 10,9 Milliarden Euro, davon 7,6 Milliarden Euro aus der Prüfung von Großbetrieben.
Für kleine Unternehmen folgt daraus keine Entwarnung, sondern eine andere Verteilung des Risikos. Von den 7.482.702 Kleinstbetrieben der Kartei wurden laut Bericht 49.753 geprüft, und der geprüfte Zeitraum umfasste dort im Schnitt 2,9 Veranlagungsjahre. Wer im Oktober 2026 Post vom Finanzamt bekommt, sortiert Unterlagen mehrerer Jahre.
Wie die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Rücksicht auf die Betriebsgröße greift
Das Ministerium weist für das Berichtsjahr 2025 folgende Werte aus:
- 294 durchgeführte Prüfungen bei der Umsatzsteuer
- rund 1,69 Milliarden Euro festgestelltes Mehrergebnis
- 597 eingesetzte Prüferinnen und Prüfer im Jahresdurchschnitt
- 41 Prüfungen je Prüferin oder Prüfer
- rund eine Million Euro Mehrergebnis je eingesetzter Kraft
Wer die Umsatzsteuer richtig anmeldet, braucht dafür geordnete Belege und einen Kalender, der die jährlichen Termine trägt. Welche Jahreserklärungen je nach Rechtsform zusammenkommen und warum sie nur noch elektronisch beim Finanzamt ankommen, beschreibt ein Beitrag über die elektronische Abgabe der Jahressteuererklärungen.
„Eine niedrige Prüfungsquote ist kein Freibrief, sondern eine Verschiebung des Risikos nach hinten. Wer erst zum Prüfungstermin sortiert, verhandelt über Unterlagen statt über Sachverhalte“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wovon die Prüfungsdichte bei kleinen Betrieben abhängt
Die Größenklasse entscheidet über den Turnus. Ein Handelsbetrieb zählt laut den Abgrenzungsmerkmalen des BMF ab 14 Millionen Euro Umsatzerlösen oder 800.000 Euro steuerlichem Gewinn als Großbetrieb; der geprüfte Zeitraum lag dort 2024 bei 3,3 Veranlagungsjahren.
Das festgestellte Mehrergebnis ist nach Angaben des Ministeriums nicht mit dem haushaltswirksamen Mehraufkommen gleichzusetzen, weil spätere Änderungen aus Rechtsbehelfs- und Klageverfahren darin noch enthalten sind. Die Zahlen der Betriebsprüfung für das Jahr 2025 erscheinen üblicherweise im Spätherbst im Monatsbericht des Ministeriums.
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