Elektrogeräte sind beliebte Geschenke unter dem Weihnachtsbaum

In der Weihnachtszeit werden in vielen Haushalten neue Elektrogeräte eingesetzt. Dazu zählen Smartphones und Spielkonsolen. Gleichzeitig entstehen Millionen Altgeräte, die oft in Schubladen landen oder falsch entsorgt werden. Um den Verlust wertvoller Rohstoffe zu vermeiden, sind zwei Schritte von entscheidender Bedeutung: Bitte nutzen Sie Ihre Geräte so lange wie möglich und geben Sie sie am Ende korrekt zurück.

Viele Elektrogeräte sind noch funktionsfähig. Es besteht die Möglichkeit, sie zu verschenken, zu spenden oder sie über lokale Reparaturangebote wieder nutzbar zu machen. Einen Überblick über Initiativen in Ihrer Nähe bietet das Netzwerk Reparatur-Initiativen. 

Altgeräte richtig entsorgen – so gelingt der Weg zurück in den Kreislauf

Wenn ein Gerät endgültig ausgedient hat, gehört es zu einer Sammelstelle. Wertstoffhöfe und der Handel nehmen Altgeräte kostenlos zurück. Der E-Schrott-Rückgabefinder auf e-schrott-entsorgen.org zeigt mit wenigen Klicks die nächstgelegene Abgabemöglichkeit.

Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, betont die Bedeutung der richtigen Rückgabe: „E-Schrott ist kein Abfall, sondern eine Ressource. Jede richtige Rückgabe vermeidet Schadstoffe, spart Energie und bringt wertvolle Rohstoffe zurück in den Kreislauf. Wenn wir Altgeräte zurückgeben, erreichen wir viel für Umwelt und Ressourcenschutz.“      

Blick nach vorn: Aktionswochen 2026 stärken die richtige Entsorgung

Die richtige Entsorgung endet nicht nach den Feiertagen. Das ist eine Aufgabe für das ganze Jahr. Auch 2026 setzen Kommunen, Landkreise, Vereine, Bildungseinrichtungen und Unternehmen wieder ein deutliches Zeichen für die Kreislaufwirtschaft – vor Ort, sichtbar und mit konkreter Wirkung.

Die Aktionswochen „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“ sind bundesweite Mitmachzeiträume, in denen Partner vor Ort mit Informationsangeboten, Sammelaktionen und kreativen Formaten zeigen, wie einfach die Rückgabe von Elektro‑Altgeräten gelingt.

2026 finden die Aktionszeiträume erneut im März rund um den Global Recycling Day und im Oktober rund um den International E‑Waste Day statt.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
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