Hauptpunkte des Europäischen Parlaments
Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungsvorschläge des EPs zusammen:
CRR:
- Rücknahme der von der Kommission vorgeschlagenen, nicht sachgemäßen Definition für Senior-Positionen.
- Das neue Resilienzkriterium soll – wie im ursprünglichen Konzept der EBA vorgesehen – nur für synthetische Verbriefungen gelten, traditionelle Verbriefungen sollen stets als resilient eingestuft werden.
- Bestimmung des Resilienzkriteriums nur bei Auflage der Transaktion.
- Die Unterscheidung zwischen Originatoren bzw. Sponsoren und Investoren bei den Risikogewichten soll aufgehoben werden.
- Die Risikogewichte werden sinnvoll abgesenkt (p-Faktoren sowie Risk-Weight Floors für SEC-SA und SEC-IRBA sowie die fixen Risikogewichte im SEC-ERBA).
Verbriefungsverordnung:
- Die vorgeschlagene Anpassung der Definition öffentlicher Verbriefungen wird richtigerweise zurückgenommen.
- Traditionelle Verbriefungen müssen nicht mehr zwingend über ein SPV abgebildet werden, um die STS-Kriterien zu erfüllen, ein nicht unwichtiger Punkt vor allem für kleinere Transaktionen.
- Die Kriterien für Versicherer als STS-konforme Garantiegeber für synthetische Verbriefungen werden aufgelockert, hier besteht gegebenenfalls noch Nachbesserungsbedarf.
- Einige STS-Kriterien werden praxisnäher ausgestaltet.
Es ist jedoch zudem zu erwähnen, dass die Vorschläge zur Verbriefungsverordnung in folgenden Punkten nachzubessern sind:
- Das verpflichtende Reporting privater Transaktionen an ein Verbriefungsregister soll nicht aufgenommen werden. Dies widerspricht unseres Erachtens der angestrebten Erhöhung der Transparenz im privaten Markt.
- Die zusätzlichen Sanktionen für Investoren sollen bestehen bleiben.
- Es sind keine Due Diligence Erleichterungen für EU-Investoren in Drittlandtransaktionen vorgesehen.
Unter dem Strich bleibt jedoch, insbesondere im Hinblick auf die Risikogewichte für Verbriefungen, ein sehr zu begrüßender, konstruktiver Vorschlag des EP- Berichterstatters.
Nächste Schritte
Die Minister des Europäischen Parlaments haben nun Zeit, bis zum 27. Januar Änderungswünsche einzureichen. Im Anschluss wird das Parlament die Abstimmung einer mehrheitsfähigen Position beginnen, welche im Mai 2026 abgeschlossen sein soll. Daraufhin soll der Trilog starten. Der Berichtsentwurf des Rapporteurs ist somit nur ein erster – aber notwendiger Schritt in die richtige Richtung mit der Chance, den europäischen Verbriefungsmarkt zu stärken.
Zu den Berichten des Rapporteurs:
Asset Based Finance in Deutschland und TSI – die beiden Begriffe sind eng miteinander verbunden. Die True Sale International GmbH (TSI) entstand 2004 aus einer Bankeninitiative in Deutschland zur Förderung des deutschen Verbriefungsmarktes. Heute gehen die Themen der TSI deutlich darüber hinaus und decken weite Bereiche des Asset Based Finance Marktes ab. Hinter der TSI stehen zehn Gesellschafterbanken aus allen drei Säulen des Bankenmarktes sowie ein Netzwerk von fast 70 Partnern aus dem gesamten Asset Based Finance Markt. Die Umsetzung des Qualitätsauftrages für Verbriefungen erfolgt über das Betreiben einer deutschen Verbriefungsplattform, der Zertifizierung von Verbriefungstransaktionen und Verifizierung von STS-Verbriefungen sowie der unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit und Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Verbriefungen auch im Rahmen von Veranstaltungen. Darüber hinaus unterstützt die TSI die Wissenschaftsförderung über das Stiftungsprojekt Kapitalmarktunion. Weiterführende Infos auf www.tsi-gmbh.de
True Sale International GmbH
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http://www.true-sale-international.de
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