Regionspräsident Steffen Krach gratuliert allen Erstklässler*innen zur Einschulung: „Der erste Schultag ist ein ganz besonderer Moment – für die Kinder und ihre Familien. Er markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts, der aufregend, schön, aber auch herausfordernd sein kann. Wir wissen, dass dieser Start oft mit hohen Ausgaben verbunden ist – vom Schulranzen bis zum Vereinsbeitrag. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen wir Familien zur Seite. Jedes Kind soll die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe bekommen – unabhängig vom Einkommen der Eltern!“
Freizeit, Lernen, Gemeinschaft – BuT unterstützt
Ob Musikunterricht, Fußballtraining, Klassenausflug oder Nachhilfe: Das BuT-Paket fördert Kinder und Jugendliche in verschiedenen Lebensbereichen – von der schulischen Bildung bis zur aktiven Freizeitgestaltung. Diese BuT-Leistungen können – je nach individueller Situation – bezuschusst oder vollständig übernommen werden:
- Teilnahme an Ausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Mittagessen in Schule oder Kita
- Persönlicher Schulbedarf (aktuell 195 Euro jährlich)
- Kulturelle, sportliche oder soziale Freizeitangebote (bis zu 180 Euro jährlich)
Im vergangenen Jahr 2024 haben insgesamt 39.331 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 25 Jahre BuT-Leistungen beantragt und in Anspruch genommen. Die Summe der ausbezahlten Leistungen betrug rund 57.108.500 Euro. Die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen war im vergangenen Jahr wie folgt verteilt:
- Teilnahme an Ausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten: 13.000 Personen
- Schülerbeförderung: 378 Personen
- Lernförderung (Nachhilfe): 11.866 Personen
- Mittagessen in Schule oder Kita: 22.209 Personen
- Persönlicher Schulbedarf: wird automatisch ausbezahlt
- Kulturelle, sportliche oder soziale Freizeitangebote: 8.074 Personen
Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, wenn sie oder ihre Familien Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Haushalte mit niedrigem Einkommen können – unter bestimmten Voraussetzungen – von BuT profitieren.
Auskünfte und Beratungen gibt die Region Hannover im Servicebüro Bildung und Teilhabe in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 420, montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 13 bis 16 Uhr. Telefon: 0511/ 61 62 63 64, E-Mail: BuT@region-hannover.de. BuT-Anträge und weitere Informationen sind im Internet unter www.hannover.de/but abrufbar.
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
http://www.hannover.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (511) 616227-20
Fax: +49 (511) 616224-95
E-Mail: sonja.wendt@region-hannover.de