Corint Media einigt sich einstweilig mit Google auf Zahlung / Endgültige Vergütung bestimmt Schiedsstelle

Corint Media hat sich mit dem Suchmaschinenbetreiber Google auf eine vorläufige fortlaufende Zahlung für die von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Presseveröffentlichungen geeinigt. Nach der Interimsvereinbarung zahlt Google für die Vergangenheit und bis Ende 2023 insgesamt 8,2 Millionen Euro und danach jährlich je 3,2 Millionen Euro. 

Die interimistische Einigung begleitet das vor der Schiedsstelle beim DPMA anhängige Hauptverfahren, in dem die angemessene Vergütung endgültig bestimmt wird. Alle derzeitigen Zahlungen sind damit interimistisch und ohne Präjudiz für die Hauptsache.

Corint Media und Google haben sich in der Auseinandersetzung um die Nutzung von Presseinhalten durch die Suchmaschine in einem ersten Schritt auf eine Lizenzierung verständigt, nach der Google zunächst einen Betrag von 3,2 Millionen Euro jährlich zahlt. Dies gilt, bis die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über die tatsächlich angemessene Vergütung entscheidet. Bereits zuvor sind Corint Media als auch Google dem Vorschlag der Schiedsstelle gefolgt und haben eine vorläufige Zahlung von 5,8 Millionen Euro durch Google für den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts am 7. Juni 2021 bis zum 31. März 2023 akzeptiert. Bemerkenswert an dem Vorschlag der Schiedsstelle ist, dass diese zum ersten Mal einem Eilantrag nach § 106 VGG gefolgt ist und eine interimistische Zahlung vorgeschlagen hatte. Dabei setzte die Schiedsstelle eine Zahlungshöhe fest, die Google Corint Media ein Jahr zuvor angeboten hatte – seinerzeit allerdings als endgültige und nicht nur vorläufige Zahlung. Die Schiedsstelle hat den Betrag in einem von Corint Media angestrengten Eilverfahren als interimistische Zahlung vorgeschlagen, da diese Summe die größte Chance für eine schnelle, tatsächliche Zahlung durch Google bot. 

Mit der Interimsvereinbarung endet eine langjährige Phase, in der Google die von Corint Media vertretenen Presseinhalte rechtswidrig nutzte, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Im weiterhin laufenden Hauptsacheverfahren vor der Schiedsstelle tritt Corint Media weiterhin dafür ein, dass diese von Google zu zahlende Vergütung noch deutlich steigt.

Geschäftsführerin Dr. Christine Jury-Fischer: „Bei der jetzt geschlossenen Vereinbarung dürfte es sich um den ersten Fall in Europa als auch weltweit handeln, in dem Google nach dem Entscheid eines unabhängigen Organs der Rechtspflege zu einer Zahlung für die Nutzung von Presseleistungsschutzrechten an eine Verwertungsgesellschaft verpflichtet ist – und nicht wie sonst üblich Zahlungsvereinbarungen schließt, die strikter Vertraulichkeit unterliegen. Wo der Quasimonopolist Google sonst Preise diktiert, ist der Weg über ordentliche Gerichte der einzige Weg, zu einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Inhalten zu kommen. Die Einigung von Corint Media mit Google zeigt auch, dass es selbst einem Teil des Pressemarktes gelingen kann, sich gegen Googles marktbeherrschendes Geschäftsgebaren zu wehren, wenn nur die Geschlossenheit hoch ist. Diese Anstrengungen sollten – und werden – im Erfolgsfall auch den anderen Verlagen zugutekommen.“

Über die Corint Media GmbH

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

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