Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Häufig ist die Übertragung von Immobilienvermögen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht. Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie können so mehrfach in Anspruch genommen werden. Das spart Steuern. Allerdings ist dabei einiges zu bedenken und rechtssicher zu regeln. Die Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft eröffnet hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

„Bei werthaltigen Immobilien ist häufig keine Übertragung der gesamten Immobilie auf die Kinder möglich, ohne dass Schenkungssteuer entsteht“, erklärt Notarin Sonja Reiff. „Es bietet sich nun an, nur einen Teil der Immobilie zu übereignen. Durch die Gründung einer Familiengesellschaft und die Einbringung der Immobilie in diese können viele wichtige Aspekte bei der Immobilienübertragung rechtssicher festgelegt werden. Die Gesellschaft ist dann Eigentümer der Immobilie, die beteiligten Personen sind Gesellschafter mit entsprechenden Anteilen. Rechte und Ansprüche im Innenverhältnis lassen sich hierbei sehr detailliert im Rahmen des Gesellschaftervertrages festlegen.“

Findet hingegen eine einfache Übertragung von Miteigentumsanteilen an die Kinder statt, dann sind die Eltern mit den Kindern gemeinsame Eigentümer, sogenannte Bruchteilseigentümer. Alle Bruchteilseigentümer haben grundsätzlich gleiche Rechte. Der übertragene Elternteil kann nicht ohne Weiteres die Immobilienverwaltung alleine übernehmen. Die Kinder könnten als Miteigentümer im Streitfall sogar die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft fordern. Ohne Einigung erfolgt dann eine Teilungsversteigerung über das Gericht. Auch Haftungsausschlüsse, zum Beispiel für minderjährige Kinder oder Enkel, sind schwierig.

Als Rechtsform für die Immobilienübertragung ist in der Regel die Gründung einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sinnvoll. Häufig übernehmen die Eltern dann die Rolle als Geschäftsführer und haftender Komplementär. Die Kinder werden Kommanditisten mit beschränkter Haftung. Wenn keine Person die persönliche Haftung übernehmen soll, kann als Komplementärin auch eine GmbH eingesetzt und eine GmbH & Co.KG gegründet werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Weiterhin bietet die immobilienverwaltende Familiengesellschaft im Rahmen des Gesellschaftervertrages zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. zur Kündigung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern sowie deren Pflichten, um die beabsichtigte Nutzung und den Erhalt der Immobilie auch nach der Übertragung sicherzustellen.

Ausführlicher stellt Notarin Sonja Reiff das Thema in einem neuen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare dar:
https://www.immobilien-notar.info/fachbeitraege-publikationen/uebertragung-immobilien-vorteile-vermoegensverwaltende-personengesellschaft/

Selzer Reiff Notare für Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausführliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

Tag-It: Familiengesellschaft, Immobilie teilweise übertragen, Bruchteilseigentümer, Vererben, Schenkung, Immobilienübertragung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Freibeträge, Notar, Frankfurt, Notariat

Über SELZER REIFF Notare

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SELZER REIFF Notare
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 7230-17
Telefax: +49 (69) 7230-20
http://www.selzer-reiff.de

Ansprechpartner:
Bettina Selzer
Telefon: +49 (69) 723017
E-Mail: presse@selzer-reiff.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel