TÜV-Verband: Aktueller Entwurf der Maschinenverordnung mit Licht und Schatten

Der TÜV-Verband hat den heute vom zuständigen Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments vorgelegten Kompromissvorschlag für eine neue Maschinenverordnung grundsätzlich begrüßt, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf. „Die überarbeitete Maschinenverordnung sieht strengere Vorgaben für die Prüfung bestimmter Maschinenprodukte vor. Das ist dringend notwendig, da viele Maschinen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands. Stichprobenartige Untersuchungen der Marktaufsichtsbehörden hätten EU-weit gezeigt, dass viele Maschinen trotz CE-Kennzeichnung nicht die jeweiligen Normen einhalten. Laut dem Verordnungsentwurf müssen besonders gefährliche Maschinen wie Handkettensägen oder Pressen in Zukunft von einer Benannten Stelle geprüft werden. Das Gleiche gilt für Maschinen und Roboter, die über sicherheitskritische Funktionen mit Künstlicher Intelligenz verfügen. „Im Vergleich zur bestehenden Maschinenrichtlinie steigt das Schutzniveau für Verbraucher:innen und Anwender:innen“, sagt Kröhnert. Allerdings sei der aktuelle Kompromissvorschlag des Binnenmarktausschusses hinter den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zurückgefallen. Bestimmte Maschinen mit einem hohen Risiko für die Anwender:innen, beispielsweise Maschinen für die Holzbearbeitung, sollen weiterhin mit einer Herstellerselbsterklärung auf den Markt gebracht werden dürfen. Andere Maschinen wurden nicht als besonders risikoreich eingestuft, obwohl die Unfallzahlen der gesetzlichen Unfallversicherer dafürsprechen. Das gilt unter anderem für Fahrtreppen, Krane mit hoher Lastaufnahme oder Palettiermaschinen. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte die Sicherheit aller Hochrisikomaschinen verpflichtend von unabhängigen Stellen geprüft werden.  Kröhnert: „Der risikobasierte Ansatz der europäischen EU-Produktregulierung wird im aktuellen Entwurf der Maschinenverordnung noch nicht konsequent umgesetzt.“

Positiv bewertet der TÜV-Verband dagegen, dass die EU-Mitgliedsstaaten gemäß dem EU-Binnenmarktausschusses zukünftig verpflichtet werden sollen, Daten zum Unfallgeschehen zu erheben und an die EU-Kommission zu übermitteln. Bisher fehlt es an einer umfassenden EU-weiten Datenbasis. „Auf Grundlage aggregierter Daten zum Unfallgeschehen kann der risikobasierte Ansatz besser ausgestaltet werden und Schutzvorkehrungen für besonders risikoreiche Maschinen vorsehen“, sagt Kröhnert.

Die EU-Kommission hatte bereits im April 2021 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung über Maschinenprodukte veröffentlicht. Sie soll die derzeit bestehende Maschinen-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen. Ziel ist es, die Gesetzgebung an die technische Entwicklung anzupassen. Dazu zählen unter anderem neue Anforderungen mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung des Maschinensektors. Mit der Vernetzung der Maschinen im sogenannten Internet of Things ist ein ausreichender Schutz vor Cyberangriffen notwendig sowie Regelungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz, beispielsweise in einer neuen Generation autonomer Roboter. Die Position des EU-Binnenmarktausschusses muss jetzt noch vom EU-Parlament bestätigt werden, bevor die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und der EU-Kommission über die finale Version des Gesetzestextes beginnen können.

Über den TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 760095-400
Telefax: +49 (30) 760095-401
https://www.tuev-verband.de

Ansprechpartner:
Maurice Shahd
Leiter Kommunikation & Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 760095-320
E-Mail: maurice.shahd@vdtuev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel