Die LieferkettMobilitätspaket: Schlüsseländerungen 2022 e der Qualität

Nach Heraklit, dem altgriechischen Philosophen, „seien die Veränderungen das einzig Beständige im Leben“. Die Transport- und Logistikbranche ist es bereits gewohnt, die Krisen, die durch viele Faktoren verursacht werden, einschließlich Brexit und COVID-19, schnell zu überwinden. Im Jahr 2022 treten mehrere Kernregeln des Mobilitätspakets in Kraft. Die Transportunternehmen passen ihre Aktivitäten bereits an.

Die Experten der Unternehmensgruppe AsstrA-Associated Traffic AG berichten über wichtige Änderungen, die im Rahmen der nächsten Phasen des Mobilitätspakets am 2. Februar 2022 in Kraft getreten sind.

  • Lohn der Fahrer

Die wichtigsten Änderungen betreffen die neuen Vorschriften für die Vergütung der Fahrer. In Übereinstimmung mit der Gesetzgebung sollen die Fahrer den vollen Mindestlohn erhalten, der im Land festgelegt ist, wo sie ihre Arbeiten leisten. Wenn beispielsweise ein Fahrer aus Polen zur Arbeit nach Frankreich entsandt wird, sollte sein Lohn nach dem Mindestlohnsatz für französische Fahrer berechnet werden.

Die neuen Vergütungsregeln für Fahrer gelten für die Kabotage und die Transportart cross-trade.

Dier Transit- und bilateralen Tranporte unterliegen keinen Änderungen.

  • Binnenmarkt-Informationssystem (engl. Internal Market Information System – IMI)

Ab dem 2. Februar 2022 müssen die oben genannten Tranporte gemeldet werden, d.h. über die von aus einem anderen EU-Land entsandten Fahrern durchführenden Transporte, an das sogenannte IMI-System, eine für alle Länder der Europäischen Union gemeinsame Plattform.

  • Änderungen der Kabotageregeln

Nach wie vor können in sieben Tagen nicht mehr als drei Kabotagebeförderungen durchgeführt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Fahrer nach der dritten aufeinanderfolgenden Kabotagebeförderung in einem bestimmten Land eine Pause von mindestens vier Tagen ab dem Ende der dritten Kabotagebeförderung einlegen muss.

  • Kombinierter Verkehr

 Der kombinierte Verkehr, der in Zukunft voraussichtlich dem Kabotageverkehr ähneln wird, unterliegt hinsichtlich Anzahl der Fahrten, Lenkzeiten und Pausen den gleichen Beschränkungen wie der Kabotageverkehr. Diese Anforderung wirkt sich auf die Tragfähigkeit und die Kosten des Straßentransports aus.

  • Verpflichtung, den Lastkraftwagen alle 8 Wochen zum Ursprungsort zurückbringen

Gemäß den geltenden Vorschriften müssen die Fahrer, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind, spätestens 8 Wochen nach dem Datum der Abfahrt zum Sitz ihres Arbeitgebers zurückkehren. Diese Forderung löste eine hitzige Debatte aus. Einige Experten behaupten, dass dies mit den Grundsätzen des Grünen europäischen Deals nicht kompatibel ist, der als eine Reihe von politischen Initiativen der Europäischen Kommission darauf abzielen, die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen. Vieles deutet darauf hin, dass die Fahrer oft gezwungen sein werden, „leere“ Fahrten vorzunehmen, um die neuen Regeln des Mobilitätspakets einzuhalten.

Außerdem tritt die Pflicht zur Registrierung von Grenzübertritten in einem digitalen Fahrtenschreiber in Kraft.

  • Änderungen bei der Besteuerung

Als Folge der Umsetzung des EU-Mobilitätspakets führen einige Länder in Osteuropa Änderungen bei der Besteuerung des Arbeitsentgelts von Fernfahrern ein. Infolgedessen werden die Gesamtaufwendungen der Fernfahrer aus Polen, Rumänien und Bulgarien voraussichtlich um mindestens 36 % steigen.

Die Experten der AsstrA-Associated Traffic AG betonen, dass die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Mobilitätspakets nicht nur zu finanziellen Sanktionen, sondern auch zu Reputationsschäden führen wird, die wiederum zur Aussetzung oder zur Aussetzung von Lizenzen führen können. Unternehmen sollten daher eine besondere Aufmerksamkeit auf die Implementierung zuverlässig genauer Abrechnungsmethoden gemäß den wichtigsten Änderungen des Mobilitätspakets lenken.

AsstrA

https://www.asstra.de/…

Über die AsstrA Deutschland GmbH

AsstrA ist Ihr professioneller Begleiter in der Welt der Logistik. Wir bieten Ihnen umfassende Transport- und Logistiklösungen für Kunden aus vielen Branchen an, wobei wir uns auf die Bedürfnisse und Prioritäten der einzelnen Kunden konzentrieren:
• Warentransport
• Import und Export
• Zolldienstleistungen
• Lagerung
• Transportversicherungen
• Projektlogistik
• Handelsdienstleistungen

Unser hochqualifiziertes Personal entwickelt optimale Logistiklösungen anhand kundenspezifischer Anforderungen. Mit einem großen Netz von Niederlassungen und der Zusammenarbeit mit Profis sind wir immer mit Ihnen und Ihren Partnern vor Ort.

AsstrA hat Niederlassungen in 22 Ländern in Europa, Asien und den GUS-Ländern: in Italien, Frankreich, Spanien, Belgien, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Polen, Belarus, Litauen, Lettland, Russland, Finnland, der Ukraine, Kasachstan, Uzbekistan, der Türkei, China und den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Zürich (Schweiz). Dank dem umfangreichen Netzwerk unserer Vertretungen, kann unsere Firma über Ihr nächstes Büro in einem der oben genannten Länder kontaktiert werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AsstrA Deutschland GmbH
Halberstädter Str. 42
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 7265-90
Telefax: +49 (391) 7265-910
http://www.asstra.de/

Ansprechpartner:
Agnieszka Krzepkowska
Marketing
Telefon: +48 22 59 29 545
E-Mail: agnieszka.krzepkowska@asstra.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel