„Erstattung der Sozialbeiträge sichert Arbeitsplätze“

VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann erklärt zur Entscheidung des Bundeskabinetts, bei der Kurzarbeit die Rückerstattung der Sozialbeiträge über den 1. Juli hinaus fortzusetzen:

„Die Rückerstattung der Sozialbeiträge für weitere drei Monate an die Betriebe ist die richtige Entscheidung. Betriebe, die Pandemie-bedingt noch Kurzarbeit haben, werden darin unterstützt, allmählich den Krisenmodus zu verlassen. Die Regelung hilft auch den Beschäftigten, die sich in Kurzarbeit befinden. Ihre Arbeitsplätze werden nun sicherer. Denn die Alternative zur Kurzarbeit lautet häufig noch Arbeitslosigkeit, falls Kurzarbeit für die Unternehmen zu teuer wird. Nach Schätzung des ifo-Instituts lag im Mai die Zahl der Kurzarbeiter im Maschinenbau bei knapp 65.000 Menschen. Vor einem Jahr hatte sie mit rund 298.000 Personen ihren Höhepunkt erreicht.“

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