TÜV Rheinland: Gasflaschen für Camping niemals selbst befüllen

Campingurlaub boomt – in diesem Jahr mehr denn je. Bei vielen Reisenden geht die Gasflasche für den Campingwagen oder Gasgrill mit auf Tour. Beim Umgang mit den Propan- oder Butangasbehältern ist jedoch einiges zu beachten. „Das reicht vom Kauf und Austausch der Gasflaschen über den sachgemäßen, sicheren Transport bis zur Lagerung und Wartung“, zählt Erik Holzhauser, Gefahrgut-Experte bei TÜV Rheinland, auf.

Sicherheitsgeprüfte Gasflaschen aus dem Fachhandel

Der Kauf neuer oder Austausch gebrauchter Gasflaschen sollte nur beim Gaslieferanten oder im Baumarkt geschehen. Generell sind solche Flaschen alle zehn Jahre beispielsweise von TÜV Rheinland in ihrem Zustand zu überprüfen, das geschieht in der Regel beim Befüller. „Gasflaschen keinesfalls selbst an der Flüssiggastankstelle befüllen“, sagt Holzhauser. Zum einen werden die Flaschen so dem System der wiederkehrenden Prüfung entzogen. Und zum andern besteht die akute Gefahr der Überfüllung der Flasche, was zur Explosion führen könnte. Augenscheinlich leere Flaschen, weil drucklos, stellen immer noch eine Gefahr dar. Das Innere der Flasche ist noch immer mit Gas gefüllt. Für Schläuche, Ventile, Druckminderer und andere Ausrüstungsgegenstände gilt: Nicht selbst basteln, sondern im Fachhandel besorgen. So können sich die Kunden sicher sein, dass alle Teile sicherheitsgeprüft, zertifiziert und zugelassen sind.

Checkliste für sicheren Transport und sachgerechte Lagerung

Auf dem Weg zum Urlaubsort muss die Gasflasche sicher transportiert werden. Im Wohnwagen sind dafür spezielle Fächer vorgesehen, im Pkw kann die Flasche in den Kofferraum geladen werden. In beiden Fällen ist es wichtig, den Druckbehälter mit Spanngurten stehend oder liegend fest zu fixieren und zuvor zu prüfen, dass das Ventil geschlossen, die Schutzklappe zugedreht und die Ventilschutzkappe aufgesetzt sowie verriegelt ist. So lässt sich der ungewollte Austritt des entzündlichen Gases verhindern. Außerdem gilt: Während der Fahrt nicht rauchen und beim Entladen den Motor abstellen. Um vor Gebrauch auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Gasflasche und Schläuche vor Ort nochmals überprüft werden. „Dafür einfach ein sogenanntes Leck-such-Spray auf die Bauteile sprühen – schon wird sichtbar, ob alles dicht ist. Strömt hier hingegen Gas aus, bilden sich Blasen an der Oberfläche“, so Holzhauser.

Falls es an den Gewinden irgendwo hakt, nicht mit Gewalt nachdrehen, sondern schauen, ob die Teile schmutzfrei sind. Bei Temperaturen über 65 Grad Celsius kann der Innendruck in Gasflaschen zu stark steigen. Insofern sollten diese gerade im Sommer nicht länger als nötig transportiert werden oder in der Sonne stehen. Für die dauerhafte Lagerung eignet sich eine trockene, lichtgeschützte und belüftete Umgebung – drinnen wie draußen. Heizungsräume oder Räume mit Bodenablauf, wo sich austretendes Gas weitläufig verbreiten könnte, sind dagegen tabu.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Nicole Krzemien
Pressesprecherin Industrie Service
Telefon: +49 (221) 806-4099
E-Mail: nicole.krzemien@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel