Verschmutzte Straßen: Zweiradfahrer sollten besonders wachsam sein

Wenn die Tage wärmer werden, gehören Baufahrzeuge und landwirtschaftliche Maschinen wieder vermehrt zum Verkehrsbild. Da diese Fahrzeuge in der Regel auch im Gelände eingesetzt werden, tragen sie mitunter Dreck und Schmutz auf die Straßen. Hindernisse, mit denen Verkehrsteilnehmer an Baustellen oder in ländlichen Gebieten immer rechnen sollten. Besonders für Zweiradfahrer herrscht an diesen Stellen bei nasser Witterung erhöhte Rutschgefahr und bei trockenen Bedingungen durch Klumpen oder Brocken größeres Risiko zu stürzen. „Motorradfahrer sind nach der Winterpause im Frühling meist noch etwas untrainiert. Da kann plötzlich auftretender Schmutz während oder kurz nach einer Kurvenfahrt besonders schlimme Folgen haben“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Bei Ausweichmanövern keinesfalls den nachfolgenden Verkehr vergessen.

Haftungsfragen nur schwer zu beantworten
Grundsätzlich sind die Verursacher dazu verpflichtet, die Straßen von Dreck und Schmutz zu befreien. In den seltensten Fällen geschieht das unverzüglich. Und doch ist die Haftungsfrage im Schadensfall nur sehr schwer zu beantworten. Schließlich darf laut Straßenverkehrsordnung nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug sicher zum Stehen gebracht werden kann. Rutscht ein Pkw auf verschmutzter Fahrbahn beispielsweise, ist die Frage nach der angemessenen Geschwindigkeit vorprogrammiert. „Bei Lackschäden ist es auch schwer, Schadensersatz zu erhalten“, so Mißbach. „Schließlich ist es nicht am Schmutz ersichtlich, wer den Unfall verursacht hat.“

Landwirtschaftliche Fahrzeuge langsam unterwegs

Doch nicht nur Schmutz auf der Fahrbahn, sondern auch die Fahrzeuge, die ihn produzieren, können zum plötzlichen Verkehrshindernis werden. Besonders wenn die Beleuchtung durch den Einsatz im Gelände verschmiert ist, sind die Fahrzeuge in den Abendstunden und der Dämmerung erst spät zu erkennen und häufig langsam unterwegs. Auch bei guter Sicht ist Vorsicht geboten. Beim Überholen sollten mögliche Überbreite und abspritzender Dreck immer mit einkalkuliert werden.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.700 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel