Laurèl GmbH: Zweite Anleihegläubiger-Versammlung nötig

Anleihegläubiger der Laurèl GmbH (Aschheim) sind zu einer zweiten Versammlung geladen, die für den 25. April 2017 anberaumte war nicht beschlussfähig. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) verweist auf die Wichtigkeit der Teilnahme und die Zuhilfenahme rechtlicher Unterstützung.

Die erste Gläubigerversammlung für Inhaber der Laurèl-Anleihe erreichte nicht das notwendige Quorum von 50 Prozent. Beschlüsse konnten keine gefasst werden, eine zweite Versammlung wurde notwendig. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat diese deshalb für den 15. Mai 2017 einberufen. Diese benötigt nun ein Quorum von 25 Prozent um beschlussfähig zu sein. Dies gab die Laurèl GmbH am Dienstag bekannt.

Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Viele Anleger haben offensichtlich bereits resigniert, doch liegt die Teilnahme in ihrem eigenen Interesse. So sollen sie entscheiden, ob der gemeinsame Vertreter dem vorgeschlagenen Insolvenzplan zustimmen darf. Betroffene, die nicht persönlich teilnehmen wollen, sollten sich gesetzlich vertreten lassen. Rechtliche Unterstützung ist zudem auch für die vorherige Prüfung des Plans sowie die Erörterung zusätzlicher Ansprüche unverzichtbar.“ Auf Anfrage erstellen die Vereinsanwälte des DFMS deshalb eine kostenfreie Erstbewertung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel