ESP European SunPower: Insolvenz bestätigt

Das Insolvenzverfahren der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH wurde beim Amtsgericht Schweinfurt am 6. Februar 2017 eröffnet. Anleger konnten bis zum 10. März 2017 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter Karsten Kruschel aus Würzburg anmelden. Am 10. April 2017 wird der Prüfungstermin stattfinden. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät Anlegern, Ansprüche gegen Anlageberater prüfen zu lassen.

Düstere Zeiten für die Anleger mit einem Nachrangdarlehen der ESP European SunPower. Das Unternehmen führte zuvor über einen längeren Zeitraum keine Beiträge an die AOK Bayern ab. Daraufhin wurde ein Insolvenzantrag seitens der Krankenkasse gestellt. Anleger berichteten, dass man ihnen angeboten hätte, in die Firma AGRAWA PLUS einzusteigen. Dies sei das neue Unternehmen des Geschäftsführers Janke.

Der DFMS begutachtete das Konzept der ESP Verwaltungs GmbH, das sich als unseriös und widersprüchlich darstellte. Ein Nachrangdarlehen birgt in diesem Fall ein hohes Totalverlustrisiko. Anleger, die sich für die Ratenzahlungsvariante entschieden haben, könne es besonders hart treffen. Trotz Insolvenz könnten diese weiterhin zur Kasse gebeten werden.

,,Nachrangdarlehen haben generell eine schlechte Position. Im Fall einer Ausschüttung werden erst alle anderen Gläubiger bedient. Anleger sollten sichergehen, dass sie von ihrem Anlageberater über die Risiken aufgeklärt wurden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden‘‘ , so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel