RENÉ LEZARD: So schützen sich Anleger vor der Modepleite

Die RENÉ LEZARD Mode GmbH (Schwarzach) beantragte am 7. März 2017 Insolvenz. Ihre bisherigen Rettungsversuche sind gescheitert. Nun möchte sie im Zuge eines Schutzschirmverfahrens die Sanierung fortführen. Da Verluste in jedem Fall möglich sind, sollten Anleger ihr weiteres Verfahren gut durchdenken und rechtlich prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Nun ist es amtlich: Das Modeunternehmen RENÉ LEZARD ist insolvent. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge habe es Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, nachdem ein Investor Verhandlungen abgebrochen hatte. In Schwierigkeiten steckte es schon länger. „Die Befürchtungen der Anleger wurden damit wahr. Zuvor hatten sie noch ihren Teil zur Rettung beigetragen, indem sie einer Verlängerung der Zinsstundung und einem zeitweisen Kündigungsverzicht zustimmten“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Ein Schutzschirmverfahren soll jetzt bei der Rettung helfen. Noch steht die Entscheidung aus, ob ein solches zugelassen wird. Hierfür darf Zahlungsunfähigkeit lediglich drohen und eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein. H. Heinze: „Die bisherigen Fehlschläge lassen Anleger aber gerade daran zweifeln. Deshalb sollten sie sich schon jetzt für den Fall wappnen, dass die Rettungsversuche endgültig scheitern oder sie erneut dafür herangezogen werden.“

Um mögliche Verluste abzufedern, rät der DFMS-Geschäftsführer Betroffenen zur professionellen Prüfung ihrer Ansprüche: „Mittelstandsanleihen sind keine sicheren Geldanlagen; die Beratung und Prospekte unterliegen damit hohen Anforderungen. Anleger müssen insbesondere über Risiken aufgeklärt werden. Lassen sich hierbei Fehler nachweisen, bestehen sehr gute Chancen auf Schadensersatz.“ Da solche Fehler öfter vorkommen, bieten die Vereinsanwälte des DFMS eine kostenfreie Erstbewertung an.

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