„Fifty Shades of Grey Teil 2“ kurbelt die (Kauf-)Lust an: Doch was, wenn das online bestellte Erotikspielzeug nicht gut ankommt?

Es wird wieder gefesselt und verführt: Nachdem bereits der erste Teil von „Shades of Grey“ die Nachfrage nach Erotikspielzeug und Dessous angeheizt hat, bringt der Kinostart des zweiten Teils jetzt einen neuen Kick in deutsche Schlafzimmer. Vibratoren, Fessel-Accessoires und Lederoutfits stehen wieder hoch im Kurs. Dabei bestellt jeder Dritte zwischen 18 und 34 Jahren laut einer aktuellen Umfrage von Ipsos vor allem online. Doch was, wenn das bestellte Spielzeug nicht den Vorstellungen entspricht oder die Reizwäsche nicht passt? Die wichtigsten Antworten auf alle schlüpfrigen Fragen liefert Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

Ich habe Sex-Spielzeug online bestellt, möchte es aber nun doch zurücksenden. Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich Dildos, Liebeskugeln etc. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückschicke?
Dr. Carsten Föhlisch:
Wurde beispielsweise die versiegelte Verpackung eines Dildos geöffnet, erlischt
unseres Erachtens das Widerrufsrecht, wenn die Versiegelung als solche erkennbar war und diese nach der Lieferung entfernt wurde. Sind Produkte ausdrücklich dafür ausgelegt, mit Körperflüssigkeiten in Kontakt zu kommen, wie z.B. Piercings, Erotikspielzeug oder Verhütungsmittel, braucht der Online-Händler diese nicht mehr zurückzunehmen, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Ist die Ware allerdings noch versiegelt, so ist davon auszugehen, dass kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten stattgefunden hat, und der Händler muss den Widerruf akzeptieren.

Wie sieht es denn mit Dessous oder Fetisch-Mode aus, die ich online bestellt habe? Hier kommt
es ja normalerweise zum Kontakt im Intimbereich. Gelten da Ausnahmen vom Widerrufsrecht?
Dr. Carsten Föhlisch:
Nein, denn ein bloßer unmittelbarer Hautkontakt ist nicht ausreichend, um ein Produkt als Hygieneartikel zu qualifizieren. Würde man davon ausgehen, wäre die komplette Bekleidungsbranche vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern sie ihre Produkte versiegelt versenden und der Verbraucher die Versiegelung entfernen würde. Zudem kann ein Händler Bekleidung soweit wiederaufbereiten, dass sie erneut in den Verkauf kommen kann.

Einige Dominas bieten ihre Dienste auf Online-Auktionsplattformen an. Habe ich Anspruch auf die Rückerstattung des Geldes, wenn ich eine solche Dienstleistung ersteigere und dann doch nicht in Anspruch nehme?
Dr. Carsten Föhlisch:
Nein, ein Widerrufsrecht gibt es nicht für Sex-Dienstleistungen, wenn diese zu einem spezifischen Termin oder in einem spezifischen Zeitraum durchgeführt werden sollen, da sie unter „Freizeitbeschäftigung“ fallen. Werden diese im Web gebucht, so sind die Dienstleistungsverträge vom Widerrufsrecht ausgenommen.

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